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Illegale Bebauungen

Ein neues einheitliches Gesetz in Andalusien

Deutsche Architekt in Spanien
Illegale Bebauungen

Ein neues einheitliches Gesetz über „nicht gesetzeskonforme“ oder „illegale“ Bebauungen in Andalusien


Oct 28, 2019.

Die neue Andalusische Regierung hat als eines der ersten Gesetze, und zwar in einem beschleunigtem Verfahren als „Decreto-Ley“ eine neues Gesetz verabschiedet, welches die illegalen Bebauungen endgültig verbannen soll, und die bereits bestehenden in einem stückweisen Verfahren in legale Bebauungen umwandeln soll, und zwar auf allen in den jeweiligen Bebauungsplänen vorgesehenen Bodenklassen, inklusive nicht bebaubaren Grundes.

Der Prozeß der Umwandlung soll Stück für Stück erfolgen, ein Architekt muß die Gebäude aufnehmen, und die Mindestvoraussetzungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz nachweisen. Wenn diese nicht erfüllt werden, müssen die Gebäude an diese angepaßt werden. (Es müssen jedoch nicht alle anderen Vorschriften, die ansonsten bei einem Neubau zu erfüllen sind, wie Energieeffizienz, behindertengerechtes Bauen usw. erfüllt werden) Dann können die Gebäude an die Öffentlichen Netze angeschlossen werden, ins Grundbuch eingetragen werden und in Spezialbebauungsplänen anerkannt werden.

Obwohl es sich bei dieser Maßnahme um einen sehr langwierigen Prozeß handelt, der sicher in 10 Jahren nicht abgeschlossen sein wird, und der die Eigentümer die Kosten für Erschließung (Anschluß an Wasser und Stromnetz) aufbürdet, haben diese Eigentümer trotzdem ungerechtfertigt wesentlich weniger Kosten gehabt, als ein Bürger, der von vorneherein auf bebaubarem Grund gebaut hat, diesen erheblich teureren Boden bezahlt hat, und ein Gebäude erstellt hat, welches mit allen Vorschriften im Einklang ist (auch Energieeffizienz, Lärmschutz, behindertengerechtes Bauen usw.)

Ich bin mir auch nicht sicher, ob durch die in diesem Gesetz beschlossenen Aufhebung von anderen Gesetzen, die diese illegalen Bebauungen erleichtert hatten, dieses Problem nun gelöst wird. Es ist abzuwarten, ob die besonders „schlauen“ Bürger weiterhin auf unbebaubarem Boden bauen, oder ob sich nun endlich doch mal eine Behörde traut, solche illegalen Bebauungen rigoros abzureißen.

Der nachfolgende Text ist die Übersetzung der Zusammenfassung des Gesetzes:

Das neue Gesetz 3/2019 vom 24. September wurde ausgearbeitet, um eine Anpassung an ökologische und territoriale Vorgaben zu fördern und um den bestehenden irregulären Bebauungen in Andalusien mehr Rechtssicherheit zu geben und auch um die weitere Entstehung von illegalen Bebauungen in Andalusien endgültig zu stoppen.

Von den insgesamt 500.000 bestehenden Gebäuden auf nicht bebaubarem Grund in Andalusien sind etwa 300.000 illegal.

Angesichts der schwerwiegenden Gesundheitsrisiken durch unkontrollierte Einleitungen von Abwasser in das Grundwasser, und des ungeordneten und komplexen Rechtssystems der geltenden Rechtsvorschriften über irreguläre Gebäude und ihrer Rechtsunsicherheiten und Unsicherheiten hat die neue andalusische Regierung das Gesetzesdekret 3/2019 vom 24. September verabschiedet.

Ziel dieser neuen Verordnung ist es, die Rechtsordnung für bestehende irreguläre Gebäude in Andalusien zu regeln, bei denen es nicht mehr möglich ist, Maßnahmen zum Schutz der städtebaulichen Legitimität und zur Wiederherstellung der gestörten Rechtsordnung zu ergreifen und Sofortmaßnahmen zu ihrer ökologischen und territorialen Anpassung festzulegen. Das Gesetz gilt für alle Arten von Arbeiten, Installationen und Konstruktionen, die einer Nutzung dienen können, für die eine städtebauliche Genehmigung erforderlich ist, unabhängig von der Art des Grundstücks, auf dem sie durchgeführt wurde.

Das Gesetz ist in drei Teile gegliedert:

  • Regelung der Angleichung an den Status „außerhalb der Baurechtsordnung“ (fuera de ordenación):: Titel I legt das Verfahren fest, mit dem eine nicht gesetzeskonforme Bebauung, an den Status „außerhalb der Baurechtsordnung“ (fuera de ordenación) umgeschrieben werden kann, und legt die dazu notwendigen Regelungen fest.

    Die Bearbeitung des Verfahrens und die Entscheidungsfindung, nach denen anerkannt wird, dass eine nicht gesetzeskonforme Bebauung, an den Status „außerhalb der Baurechtsordnung“ (fuera de ordenación) umgeschrieben wird, entspricht dem Stadtrat. In diesem Verfahren ist zu bestätigen, dass das Gebäude komplett fertig gestellt ist, dass es die Mindestvoraussetzungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz erfüllt und dass die Fristen für die Aufnahme von Maßnahmen zum Schutz der städtebaulichen Legalität abgelaufen sind.

    Die Erklärung, der Gleichstellung einer nicht gesetzeskonformen Bebauung, an den Status „außerhalb der Baurechtsordnung“ (fuera de ordenación), impliziert nicht ihre Legalisierung, sondern ermöglicht nur den Zugang zum Grundbuch mit angemessenen Garantien für seinen Standort, die Durchführung von Arbeiten zur Aufrechterhaltung der Sicherheits- und Gesundheitsbedingungen und den Zugang zu grundlegenden Grundversorgungen.

  • Spezialbebauungspläne zur Anpassung von nicht gesetzeskonformen Gebäudegruppen an die Umwelt und die Landschaft:.Titel II regelt diese Art von städtebaulichen Instrumenten, deren Zweck es ist, bestimmte nicht gesetzeskonforme Gebäudegruppen auf allen möglichen nach Bebauungsplänen klassifizierten Grundstücken zu identifizieren und deren Wachstum zu begrenzen, die gemeinsamen Infrastrukturen zu definieren, die notwendig sind, um Mindestbedingungen für Sicherheit und Gesundheit der Bevölkerung zu gewährleisten, die Umweltqualität zu verbessern und solche Gruppen territorial und landschaftlich zu integrieren.

    Die Bearbeitung und Genehmigung des Spezialplanes liegt in kommunaler Zuständigkeit der in dem jeweiligen Geltungsbereich fallenden nicht gesetzeskonformen Gebäude , und die Eigentümer müssen die Kosten der Arbeiten und Maßnahmen zu übernehmen, die in demselben vorgesehen sind.
    Die Spezialpläne können eine ergänzende Regelung zu den bestehenden Regelungen von „außerhalb der Baurechtsordnung“ (fuera de ordenación) einführen, die der Planung gleichgestellt ist, und die die Durchführung von Umbaumassnahmen an den nicht gesetzeskonformen Gebäuden ermöglicht, sobald die im Planungsinstrument vorgesehenen Maßnahmen durchgeführt wurden.

  • Einbeziehung von nicht gesetzeskonformen Bebauungen in die Stadtplanung:.Titel III regelt die Mechanismen zur Einbeziehung nicht gesetzeskonformen Bebauungen in den Bebauungsplan, je nachdem, ob und wie sie mit dem von der Gemeinde gewählten territorialen und städtischen Modell vereinbar sind.

    Die Eingliederung in die Bebauungspläne ermöglicht die Legalisierung der Gebäude, die mit der endgültigen Verabschiedung der Generalplanung und mit der Erfüllung der Pflichten und Verbindlichkeiten aus der Bodenklasse, in die sie einbezogen sind, wirksam wird.